Zweifacher Steuer-Bonus für Ihren Garten
Ganz aktuell unterstützt Sie das neue Konjunkturprogramm der Bundesregierung mit einem zusätzlichen Steuerbonus. Seit dem 01.01.2003 besteht die Möglichkeit der steuerlichen Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen wie z.B. Gartenpflege, die zum 01.01.2009 auf einen Betrag von 4.000,- € angehoben wurde. Auf Arbeitskosten für handwerkliche Tätigkeiten (Lohn-, Maschinen- u. Fahrtkosten), wie z.B. Garten- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen, lockt seit dem 01.01.2006 ein zusätzlicher Steuerbonus, der zum 01.01.2009 auf 20% von maximal 6.000,- €, also weitere 1.200,- €, verbessert wurde.
Hier ein Beispiel: Wir renovieren Ihre Terrasse sowie Ihren Hauseingang nebst Garagenzufahrt und berechnen Ihnen netto 9.100,- €. Der Anteil der anrechenbaren Lohnkosten beträgt im Beispiel 4.850,- €. Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19% ergeben sich 5.771,50,- €. Ein Steuerbonus von 20 % entspricht 1.154,30 €, die Sie steuermindernd gelten machen können.
| Rechnungsbetrag Anrechenbare Arbeitskosten + 19% MwSt. | 9.100,00 € 4.850,00€ 921,50 € |
| Summe brutto 20% Steuerbonus | 5.771,50 € 1.154,30 € |
Maximal können Sie hier 6.000,- € für Arbeitskosten einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer geltend machen.
Sie haben also die Möglichkeit, bis zu 5.200,- € Steuerbonus zu genießen, sowohl 4.000,- € für die Gartenpflege als auch 1.200,- € für die Erhaltung, Renovierung und Modernisierung des Gartens. Die Steuerermäßigungen können nur im Jahr der Zahlung beansprucht werden. Sprechen Sie uns hierauf an!

